Mit
Feststellen Ihrer Schwangerschaft haben Sie einen gesetzlichen
Anspruch auf die Schwangerenvorsorge.
Sie sollten diesen Anspruch bis
zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen und ab der
32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen wahrnehmen.
Für
die Vorsorgeuntersuchungen komme ich zu Ihnen nach Hause, so dass
für Sie keine Anfahrts- und Wartezeiten anfallen.
Durchgeführt
werden alle
Routine-Untersuchungen. (Mutterpass)
Sie
können alle Untersuchungen
ganz nach ihren Bedürfnissen
zwischen Hebamme und Arzt aufteilen.
Auch
wenn sie z.B. wegen einer
Erkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind
können sie
Hebammenvorsorge- und Beratung in Anspruch nehmen.