Schwangerenvorsorge  

 

Mit Feststellen Ihrer Schwangerschaft haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Schwangerenvorsorge.
Sie sollten diesen Anspruch bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen und ab der
32. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen wahrnehmen.

Für die Vorsorgeuntersuchungen komme ich zu Ihnen nach Hause, so dass für Sie keine Anfahrts- und Wartezeiten anfallen.

Durchgeführt werden alle Routine-Untersuchungen. (Mutterpass)

Sie können alle Untersuchungen ganz nach ihren Bedürfnissen
zwischen Hebamme und Arzt aufteilen.

Auch wenn sie z.B. wegen einer Erkrankung in regelmäßiger ärztlicher Behandlung sind
können sie Hebammenvorsorge- und Beratung in Anspruch nehmen.